Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist Ausdruck der demokratischen Gestaltung von Vereinen. Sie besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Vereins. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschlüsse wichtige Fragestellungen des Vereins. Demnach wird der Wille des Vereines wird durch die Stimmabgabe von jedem Mitglied erschlossen.  

Zuständigkeit der Mitgliederversammlung 

    Der Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung umfasst sämtliche Angelegenheiten des Vereins, die nicht in der Satzung dem Vorstand oder einem anderen Organ Satzung zugewiesen worden sind. Dem Gesetz nach steht der Mitgliederversammlung jeder Aufgabenbereich zu, der nicht die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins nach außen umfasst. In der Satzung kann festgelegt werden, dass gewisse Aufgabenbereiche an andere Organe delegiert werden – die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind genau zu bezeichnen. 

    Typische Aufgabenbereiche der Mitgliederversammlung sind, solange sie ihr nicht entzogen worden sind, die Bestellung und die Abberufung des Vorstands. Zudem ist die Mitgliederversammlung im gesetzlichen Regelfall auch für Satzungsänderungen sowie die Entscheidung über die Auflösung des Vereins zuständig. 

    Die Mitgliederversammlung hat gegenüber dem Vorstand ein Weisungsrecht. Dieses kann allerdings eingeschränkt sein, wenn gewisse Aufgabenbereiche der expliziten Zuständigkeit des Vorstands zugewiesen sind. Allerdings kann sie trotzdem Empfehlungen aussprechen und auf diese Weise den Vorstand in seinen Entscheidungen beeinflussen.  

    Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung  

      In der Praxis hat es sich durchgesetzt, dass zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliederversammlung unterschieden wird. Rechtlich zwingend ist das nicht, da es sich grundsätzlich einfach um eine Mitgliederversammlung handelt. Die Unterscheidung liegt in der Regelmäßigkeit: Die ordentliche MV soll regelmäßig, meist einmal im Jahr stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen hingegen werden nur bei besonderen Anlässen einberufen, etwa wenn Beschlüsse zur Wahrung des Vereinsinteresses gefasst werden müssen.  

      Beschlussfassung  

        Die Mitgliederversammlung entscheidet gemäß § 32 BGB mit der „Mehrheit der abgegebenen Stimmen“. Das bedeutet, dass ein Antrag immer dann angenommen ist, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen überwiegt. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Wenn eine Stimmengleichheit vorliegt, gilt der Antrag als abgelehnt, solange die Satzung für diesen Fall keine gesonderte Regelung enthält. Für die Auflösung des Vereins oder die Änderung der Satzung werden im Gesetz die ¾ Mehrheit festgelegt.  

        Die Form der Abstimmung ist gesetzlich ebenfalls nicht vorgeschrieben, allerdings wird von einer offenen Abstimmung per Handzeichen ausgegangen. Hier ist eine Satzungsregelung stark zu empfehlen. Unklarheiten über die Form der Abstimmung können schnell zu Konflikten und Anfechtungen der Abstimmungen führen. Eine typische Form ist beispielsweise die Abstimmung per Wahlzettel, aber auch Onlinetools können hierfür genutzt werden.

        Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

        Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

        Essenheimer Straße 125b
        55128 Mainz
        kanzlei@vielwerth-junginger.de +49 6131 88888 99

        Wie können wir dir helfen?

        Wir freuen uns über deine Nachricht und antworten normalerweise innerhalb von 24 Stunden.
        Jetzt kostenlosen Kennenlern-Termin buchen
        oder





          Weitere Artikel

          Buchhaltung im Verein

          Buchhaltung im Verein – eine Blackbox?  

          Eingetragene Vereine sind zur Buchhaltung verpflichtet, allerdings ist das Thema für viele Vereine ein rotes Tuch. Dies hat vor allem den Hintergrund, dass Fehler in der Buchführung schwerwiegende Folgen haben können: Gemeinnützigen Vereinen droht bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Zudem kann der Vorstand gegenüber dem Verein haften, wenn die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß […]
          weiterlesen

          Gemeinnützige Rechtsformen: Welche sollte ich wählen?

          Verein, gGmbH oder doch lieber eine Stiftung? Wer eine gemeinnützige Organisation gründen will, muss sich für eine von vielen Rechtsformen entscheiden. Welche unterschiedlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Rechtsformen mit sich bringen, erfahren Sie hier.
          weiterlesen

          Vereinsrecht: Beratung für Vereine & Verbände

          In Deutschland gibt es rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist vor allem für ehrenamtliche Projekte beliebt, da sie relativ unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. Doch nicht für jeden guten Zweck ist der Verein die beste Rechtsform.
          weiterlesen

          Blogartikel zum Thema

          Regeln für die Wahl des Vorstands gelten nicht für dessen Abberufung

          Regeln für die Wahl des Vorstands gelten nicht für dessen Abberufung

          1. Oktober 2022
          Der ehemalige Vorstand eines Vereins klagte gegen seine Abberufung - die Block-Abwahl sei unzulässig, weil auch eine Wahl im Block nicht erlaubt sei. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, befand jetzt das Landgericht Potsdam.
          weiterlesen
          Vier Gründe, warum ein Förderverein für Schulen in freier Trägerschaft sinnvoll ist

          Vier Gründe, warum Schulen in freier Trägerschaft einen Förderverein gründen sollten

          29. August 2022
          Schulen in freier Trägerschaft werden in der Regel von einem gemeinnützigen Verein betrieben. Auf den ersten Blick erscheint es überflüssig, für die Finanzierung einen zusätzlichen Rechtsträger zu gründen. Aus rechtlicher Sicht spricht aber einiges für diese Doppelstruktur.
          weiterlesen