Sozialunternehmen

Rechtliche Beratung für Sozialunternehmen

Sozialunternehmen (Social Business) sind wirtschaftliche Betriebe, deren Tätigkeit auf eine positive Auswirkung im gesellschaftlichen Bereich gerichtet ist. Sie können selbst gemeinnützig sein, einen Teil einer gemeinnützigen Organisation darstellen oder als Tochterunternehmen einer solchen ausgegliedert sein.

Als Gegenstand des sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship) verzichten Gründer(teams) auch nicht selten auf die steuerliche Gemeinnützigkeit, um deren unternehmerische Einschränkungen zu vermeiden.

Teilweise stellt das betriebliche Handeln an sich auch keinen gemeinnützigen Zweck dar, sondern der betriebliche Ablauf ist auf besonders positive Auswirkung auf das soziale Umfeld gerichtet oder die Erlöse sollen einem gemeinnützigen Zweck zufließen. Diese Ziele gehen über reine CSR-(Corporate Social Responsibility) Aktivitäten gewinnorientierter Unternehmen hinaus.  

Als Randbereich des sozialen Unternehmertums werden einmalige Vorgänge zu verstehen sein, bei denen das Unternehmen (etwa im Rahmen der Nachfolgeplanung) auf die Mitarbeitenden übertragen wird.

So vielfältig wie die Formen von Sozialunternehmen sind auch die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsformen. Neben die klassische (g)GmbH rückt vermehrt die Genossenschaft. Schon länger in Diskussion ist zudem die neue Rechtsform einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“.

Aufgrund der Bandbreite an Unternehmungen und der hierbei erforderlichen Beratung bieten wir kostenlose Kennenlerngespräche an, bevor Kosten für eine Erstberatung anfallen. Zögere daher nicht, direkt einen Termin zu vereinbaren und deine Idee vorzustellen. Wir sagen dir direkt, ob wir dich unterstützen können oder dich an einen Partner aus unserem Netzwerk empfehlen.

Rechtsanwalt Alexander Vielwerth

Alexander Vielwerth

Rechtsanwalt, LL.M. oec.
Zertifizierter Stiftungsberater (FSU Jena)
alexander@vielwerth-junginger.de +49 6131 88888 99

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