Anerkannte Ersatzschulen: Vorteile und Nachteile der staatlichen Anerkennung
Thema: Privatschulrecht
Bundesländer entscheiden über Anerkennung von Ersatzschulen
Im Grundgesetz heißt es in Art. 7 Abs. 4 S. 2: „Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates […]“. Von einer staatlichen Anerkennung ist nicht die Rede. Diese zusätzliche Berechtigungsstufe wurde von den Bundesländern (mit Ausnahme von NRW) geschaffen und ist in der Regel mit einer stärkeren Anpassung der Schule an das staatliche Schulsystem verbunden. Im Gegenzug erhalten anerkannte im Vergleich zu den „nur“ genehmigten Ersatzschulen oft Privilegien. Der Staat darf auf Privatschulen allerdings keinen Anpassungsdruck ausüben, der sie faktisch dazu zwingt, die Anerkennung zu beantragen.
Vorteile der staatlichen Anerkennung
- Anerkannte Ersatzschulen haben in der Regel das Recht, Abschlussprüfungen selbst durchzuführen und Abschlusszeugnisse zu erteilen.
- In einigen Bundesländern erhalten anerkannte Ersatzschulen eine attraktivere Finanzierung.
- Die Anerkennung ist mit einem gewissen Prestige verbunden, das positiv auf Eltern und Lehrkräfte wirken kann.
Nachteile der staatlichen Anerkennung
- Je nach Landesrecht kann die Anerkennung mit hohen Anforderungen verbunden sein, insb. muss die innere Organisation der Schule oft weitgehend der einer Regelschule entsprechen.
- Anerkannte Ersatzschulen unterliegen bei der Aufnahme und der Versetzung von Schülern häufig den Vorgaben für staatliche Regelschulen. Dadurch ist die Umsetzung eines eigenen pädagogischen Konzepts nur eingeschränkt möglich.
Welche Ersatzschulen sollten die staatliche Anerkennung beantragen?
Ob die staatliche Anerkennung für eine Ersatzschule erstrebenswert ist, hängt maßgeblich vom Schulprofil ab. Vielen Schulen ist das Recht, Schulabschlüsse zu vergeben, besonders wichtig. Zwar können auch Schüler einer „nur“ genehmigten Ersatzschule eine externe Abschlussprüfung ablegen und so ihren Schulabschluss erwerben. Viele Eltern und Schüler erwarten aber, dass die von ihnen gewählte Schule Prüfungen selbst durchführen kann. Die Anerkennung kommt deshalb vor allem für Privatschulen in Frage, deren inhaltliches und organisatorisches Profil eher „klassisch“, also den staatlichen Schulen angenähert, ist. Dagegen dürften Schulen mit reformpädagogischer oder alternativer Ausrichtung die Anpassung ihrer inneren Organisation, Lehrpläne, Noten und Versetzungsregeln an das staatliche System überwiegend ablehnen.
Leistungen der Kanzlei Vielwerth Junginger im Bereich Anerkennung von Ersatzschulen
Gerne unterstützen wir dich unter anderem bei diesen Themen:
- Prüfung der landesspezifischen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung
- Beratung hinsichtlich der Vor- und Nachteile der staatlichen Anerkennung, bezogen auf die individuelle Situation der Schule.
- Formulierung des Antrags auf Anerkennung deiner Ersatzschule und ggfs. Führung des Widerspruchs- und Klageverfahrens.
Rechtsanwalt für Privatschulrecht – Dein Experte für die staatliche Anerkennung
Interessierst du dich für die staatliche Anerkennung eurer Privatschule? Möchtest du wissen, ob eure Schule bei der Gründung die Anerkennungsvoraussetzungen in deinem Bundesland erfüllt? Schreib uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder ruf Sie direkt an, um einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung ist auch online per Videokonferenz oder telefonisch möglich.