Gründung einer Anbauvereinigung (Cannabis-Social-Club)

Gründung einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club)

Seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 01.04.2024 ist der Konsum und der Eigenanbau von Cannabis legal. Seit Juli 2024 können zudem Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau etabliert werden. Das Gesetz sieht als mögliche Rechtsformen für eine Anbauvereinigung vor:

Da der Verein bei der Gründung und im laufenden Betrieb den geringeren Aufwand verursacht, ist er für Gründer von Anbauvereinigungen besonders attraktiv. Im Folgenden wird deshalb der Fokus auf die Gründung einer Anbauvereinigung als Verein gelegt.

Gründung eines Vereins als Basis für die Anbauvereinigung

Bevor eine Anbauvereinigung tätig werden darf, muss als Basis der Verein gegründet und beim örtlich zuständigen Vereinsregister eingetragen werden. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen der Vereinsgründung, das heißt es müssen

  • eine Gründungsversammlung abgehalten,
  • die Satzung beschlossen und
  • ein Vorstand gewählt

werden.

Anforderungen an die Satzung einer Anbauvereinigung

Auf Grund des stark reglementierten und kontrollierten Konsums von Cannabis und der Weitergabe von Cannabis im KCanG werden hohe Anforderungen an die Satzung gestellt. Insbesondere muss der Zweck des Vereins auf den gemeinschaftlichen Anbau und die Suchtprävention- und -beratung gerichtet sein.

Weiterhin müssen die Mitgliederzahl des Vereins auf 500 limitiert werden und es muss kontrolliert werden, dass die Mitglieder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Weiterhin muss ein Präventionsbeauftragter in der Satzung vorgesehen sein, der die Einhaltung eines Gesundheits- und Präventionskonzepts überwacht.

Eintragung des Vereins im Vereinsregister

Nach der Gründung muss der Verein zur Eintragung in das Vereinsregister des örtlich zuständigen Amtsgerichts angemeldet werden. Hierfür ist im Regelfall eine notarielle Beglaubigung der Anmeldung nötig. Erst nachdem der Verein im Vereinsregister eingetragen wurde, kann er als eingetragener Verein (e.V.) einen Antrag auf Erlaubnis zum Tätigwerden als Anbauvereinigung stellen.

Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Behörde

Die Erlaubniserteilung und Kontrolle der Anbauvereinigungen wurde durch den Bund auf die Länder übertragen, weshalb die Bundesländer jeweils für die Erlaubnis- und Kontrollverfahren zuständig sind. Hierfür müssen von den Ländern Zuständigkeitsverordnungen erlassen werden. Bisher haben jedoch nur wenige Länder  solche Verordnungen erlassen.

Das Erlaubnisverfahren unterliegt ebenfalls strengen gesetzlichen Anforderungen. Neben der Offenlegung einer Vielzahl von Daten müssen u.a. die geschätzten Zahlen der künftigen Mitglieder benannt, die voraussichtlich angebauten und weitergegebenen Mengen an Cannabis beziffert und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt werden.

Wenn alle erforderlichen Daten ordnungsgemäß eingereicht wurden, hat die Behörde innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Erlaubniserteilung zu entscheiden. Die Erlaubnis kann nach Erteilung jederzeit wieder entzogen werden, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden. Sie ist zudem auf sieben Jahre befristet.

Meine Anbauvereinigung wurde genehmigt – und jetzt?

Nach der erfolgreichen Erlaubniserteilung darf der CSC tätig werden – aber Achtung: Auch für den Betrieb gelten strenge gesetzliche Regelungen, insbesondere in Bezug auf den Anbau und die Weitergabe von Cannabis.. So müssen die Mitglieder des Vereins aktiv an dem Anbau von Cannabis mitwirken.

DIe Weitergabe von Cannabis an ein Mitglied darf zudem erst erfolgen, wenn die Mitgliedschaft seit mehr als drei Monaten besteht. Zudem sind die Anbauvereinigungen verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, nämlich

  • zur Qualitätssicherung,
  • zum Gesundheitsschutz,
  • zum Kinder- und Jugendschutz sowie
  • zur Suchtprävention.

Unsere Leistungen im Bereich Anbauvereinigungen:

Die Gründung und der Betrieb einer Anbauvereinigung ist ein Novum – sowohl für die Behörden als auch für die künftigen Anbauvereinigungen.  Aus diesem Grund ist eine kompetente rechtliche Beratung wichtig. Wir unterstützen euch unter anderem bei diesen Themen:

  • Gründung eines Vereins oder eine Genossenschaft als Basis für eine Anbauvereinigung
  • Gestaltung und Änderung einer rechtssicheren Vereinssatzung
  • Unterstützung bei der Beantragung einer Erlaubnis und Begleitung im Erlaubnisverfahren
  • Rechtliche Begleitung von genehmigten Anbauvereinigungen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gesundheits- und Präventionskonzepts.
Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

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55128 Mainz
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