Rechtsberatung für gemeinwohlorientierte Akteure im Gesundheitswesen
Unser Gesundheitssystem wird durch viele Beteiligte geprägt, die unterschiedliche (wirtschaftliche) Interessen verfolgen (z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Krankenversicherungen, Patienten, Wissenschaft, Pharmahersteller).
Unser Beratungsangebot richtet sich vor allem an Akteure, die eine gemeinwohlorientierte Perspektive auf das Gesundheitswesen haben. Dazu gehören etwa
- Gemeinnützige Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Verbände
- Gemeinnützige Kliniken, Therapiezentren etc.
- Berufsverbände medizinischer Fachrichtungen
- Interessenverbände von Patienten
- Genossenschaftlich organisierte medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Für diese und andere Einrichtungen sind wir kompetente und erfahrene Ansprechpartner, wenn es um die Organisationsstruktur geht (Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Genossenschaftsrecht, Stiftungsrecht). Wir beraten unsere Mandanten außerdem in steuerrechtlichten Fragen (z.B. Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer).
Wenn du rechtliche Fragen zu einer Organisation oder einem Projekt im Gesundheitswesen hast, schreib uns gerne eine Nachricht. Wir überlegen dann gemeinsam, wie wir dich am besten unterstützen oder ob wir einen geeigneten Ansprechpartner in unserem Netzwerk vermitteln können.