Genossenschaften
Rechtsform für gemeinschaftliches Wirtschaften
Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung: Genossenschaften stehen wie keine andere Rechtsform für die Problemlösung der Mitglieder untereinander.
Laut Gesetzesdefinition ist die Genossenschaft ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ihre wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Interessen fördern möchten.
Bezüglich der wirtschaftlichen Förderung existieren mit den Volks- und Raiffeisenbanken, Edeka, Winzer- und Agrargenossenschaften bekannte Beispiele, die Typen wie die Einkaufsgenossenschaft oder die Absatzgenossenschaft greifbar machen.
Zur Förderung der kulturellen und sozialen Interessen eignet sich die Genossenschaft auch besonders für Sozialunternehmen wie Kindergärten, Privatschulen oder Programmkinos. Auch im Gesundheitswesen können Genossenschaften das gemeinschaftliche Wirken erleichtern, etwa indem selbständige Ärzte ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in dieser Rechtsform betreiben.
Kein reines Steuersparmodell
Teilweise wird die Genossenschaft durch dubiose „Steuerexperten“ als Vehikel zur Vermögenssicherung und steuerfreien Lebensfinanzierung angepriesen. Solche Familiengenossenschaften verstoßen gegen die Grundidee des Genossenschaftswesens und bergen erhebliche steuerliche Risiken für die Beteiligten. Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen Konstrukten und beraten hierzu nicht.
Rechtsberatung im Genossenschaftsrecht
Hast du eine Idee, die als Genossenschaft funktionieren könnte? Bist du Mitglied in einer Genossenschaft und benötigst juristische Unterstützung? Nimm kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf und wir überlegen gemeinsam, wie wir dir helfen können.