Spenden: Steuerliche Behandlung bei gemeinnützigen Körperschaften und bei Spendern

Spenden sind ein zentrales Finanzierungsinstrument für viele gemeinnützige Organisationen. Umso wichtiger ist es, dass sowohl die Körperschaft als auch die Spender steuerlich korrekt mit Zuwendungen umgehen. Wir beraten umfassend zur steuerlichen Behandlung von Spenden – klar, verständlich und praxistauglich.

Vorteile für gemeinnützige Körperschaften

Spenden bieten für gemeinnützige Organisationen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch steuerliche Vorteile. So sind echte Spenden – also freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung – grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie erhöhen das steuerfreie ideelle Vermögen der Organisation und können flexibel für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden. Regelmäßige Spendeneinnahmen erhöhen die Planungssicherheit und können die Gemeinnützigkeit langfristig absichern, da sie die überwiegende Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke erleichtern. Für viele Förderstiftungen und öffentliche Zuwendungsgeber gelten stabile Spendeneinnahmen auch als Vertrauenssignal für nachhaltiges Engagement und gute Organisationsstruktur.

Pflichten für gemeinnützige Körperschaften

Gemeinnützige Körperschaften müssen die aus Spenden erhaltenen Mittel zeitnah und satzungsgemäß verwenden. Jede Spende ist in der Buchführung korrekt zu erfassen. Die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen erfolgt auf amtlich vorgeschriebenen Mustern. Fehler hierbei können nicht nur steuerliche Nachteile für die Spender, sondern auch Haftungsrisiken bedeuten. Besonders wichtig ist dabei der Unterschied zwischen Geld- und Sachspenden sowie die richtige Behandlung von Aufwands- und Rückspenden.

Vorteile für Spender

Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden – und zwar sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Entscheidend ist, dass die Zuwendung freiwillig und unentgeltlich erfolgt und die Empfängerorganisation als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt ist. Der Spendenabzug beträgt bei natürlichen Personen bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Alternativ ist auch ein Abzug von bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und Löhne möglich – besonders relevant für Unternehmen.

Damit die Spende steuerlich anerkannt wird, muss dem Finanzamt eine formgerechte Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich: Spendenquittung) vorgelegt werden. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis – etwa der Kontoauszug.

Unsere Expertise für mehr Sicherheit bei der Behandlung von Spenden

Wir sind auf die rechtliche und steuerliche Beratung von Nonprofit-Organisationen wie gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, gGmbHs und Genossenschaften spezialisiert. Ob bei der Prüfung der Spendenpraxis, der Erstellung oder Korrektur von Spendenbescheinigungen oder bei Fragen zur Mittelverwendung – wir stehen als verlässlicher Partner zur Seite.

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

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