Gesetzesänderungen für Vereine in 2025

Im neuen Jahr müssen sich Vereine auf einige Veränderungen gefasst machen: Insbesondere das Jahressteuergesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz und das Wachstumschancengesetz sind für Vereine relevant. 

Gemeinnützigkeit, Vereine & Verbände  |  17. Januar 2025  |  Lesezeit 4 Minuten

Im neuen Jahr müssen sich Vereine auf einige Veränderungen gefasst machen: Insbesondere das Jahressteuergesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz und das Wachstumschancengesetz sind für Vereine relevant. Wir erläutern die wichtigsten Änderungen, die für Vereine besonders relevant sind.

Einführung der E-Rechnung 

Die E-Rechnung ist seit dem 01.01.2025 im Rechtsverkehr mit Unternehmen (B2B) Pflicht. Dies gilt auch für (gemeinnützige) Vereine, wenn sie im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb agieren und somit als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten. Alle Vereine müssen aber zumindest in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. 

Umsatzsteuererleichterung für Bildungsleistungen 

Durch die Neufassung des § 4 Nr.21 UstG werden nun Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung, wenn sie durch allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit. Ebenfalls wird von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht befreit. 

Bisher war Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Bildungsleistung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine staatliche Prüfung vorbereitet. Die Neuregelung umfasst nun mehr Tätigkeiten von Vereinen, da „Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung“ sehr weit gefasst ist.

Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer 

Die Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer besteht genau genommen bereits seit dem 01.11.2024. Sämtlichen juristischen Personen wird hierbei eine Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt, da nach der Abgabenordnung alle juristischen Personen als wirtschaftlich Tätige eingeordnet werden. Eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ist hierfür aber nicht erforderlich. Demnach werden auch gemeinnützigen Organisationen Wirtschaftsidentifikationsnummern zugeteilt. 

Beschlussfassung in Textform 

Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz wird die Einführung der Textform der Regelfall. Für schriftliche Beschlussfassungen von Vereinen wird nicht mehr die handschriftliche Unterschrift auf einem Papier oder die qualifizierte elektronische Signatur benötigt. An die Stelle der Schriftform tritt nun die Textform. Für die Einhaltung der Textform muss es sich um eine lesbare Erklärung halten, welche die Person des Erklärenden benennt und auf einem dauerhaften Datenträger abgeben wurde. Zu beachten bleibt allerdings, dass ohne Satzungsgrundlage die Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds für eine solche Beschlussfassung erforderlich ist. In der Praxis ist dies meist unmöglich.

Erhöhung der Kleinunternehmer-Grenzen

Die sog. Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG findet künftig Anwendung, wenn der Umsatz des Unternehmens im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bislang 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung kann auch innerhalb des laufenden Jahres der Eintritt der regulären Besteuerung erfolgen, sobald die Grenze überschritten wird. Bislang handelte es sich lediglich um eine Prognosebetrachtung zu Jahresbeginn.

Anhebung der Maximalgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Gemeinnützig kann nur sein, wer die Allgemeinheit (in einem bestimmten Bereich) fördert. Sollte die Vereinsmitgliedschaft eine Voraussetzung für die Förderung sein, wie etwa bei Sportvereinen, muss diese grundsätzlich jedermann offenstehen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge so hoch sind, dass der „Ottonormalverbraucher“ sie nicht zahlen kann. Die hierfür von der Finanzverwaltung festgelegten Grenzen steigen im neuen Jahr auf 1.440 Euro für Mitgliedsbeiträge, 2.200 Euro für Aufnahmegebühren und 7.200 Euro bei Investitionsumlagen. 

Keine Abschaffung des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung

Im Rahmen der Beschlussfassung des Jahressteuergesetzes wurde die Abschaffung des Nachweises der zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO stark diskutiert. Letztendlich scheiterte dieses Vorhaben am Bundesrat. Es ist jedoch nicht unrealistisch, dass die Diskussion in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt wird. 

Jetzt VereinsUpdate abonnieren
Rechtsanwalt Alexander Vielwerth

Alexander Vielwerth

Rechtsanwalt, LL.M. oec.
Zertifizierter Stiftungsberater (FSU Jena)
alexander@vielwerth-junginger.de +49 6131 88888 99

Wie kann ich dir helfen?

Ich freue mich über deine Nachricht und antworte innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlosen Kennenlern-Termin vereinbaren
oder





    Artikel zum Thema

    Gemeinnützigkeitsrecht

    Beratung von Nonprofit-Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht

    Das Steuerrecht gewährt Körperschaften (z.B. Verein, Stiftung, GmbH) unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Dazu müssen sie steuerbegünstigte Zwecke selbstlos verfolgen, also nicht in erster Linie aus eigenwirtschaftlichen Motiven handeln.
    weiterlesen
    Anlassspenden: Persönliche Anlässe für die gute Sache nutzen

    Anlassspenden: Persönliche Anlässe für die gute Sache nutzen

    Ob Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit oder Trauerfall – immer mehr Menschen entscheiden sich, persönliche Anlässe zum Anlass zu nehmen, um Gutes zu tun. Anlassspenden sind ein wachsender Trend im Fundraising und bieten gemeinnützigen Organisationen eine wunderbare Möglichkeit, neue Unterstützer:innen zu gewinnen – oft ganz ohne aufwändige Kampagnen. Was sind Anlassspenden? Anlassspenden sind Spenden, die anlässlich eines […]
    weiterlesen
    Sponsoring und Spende

    Sponsoring und Spenden – Was sind die Unterschiede?

    Damit gemeinnützige Vereine ihre Zwecke effizient verfolgen können, sind sie auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Hauptfinanzierungsquelle sind neben Mitgliedsbeiträgen meist Spenden und Sponsoringeinnahmen. In der Praxis werden letztere häufig gleichgesetzt, aber aufgepasst: Es handelt sich um zwei verschiedene Varianten von finanziellen Zuwendungen.   Was ist eine Spende?  Spenden sind freiwillige Zuwendungen zur Förderung von steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen […]
    weiterlesen

    Weitere Blogartikel

    Vereinsausschluss

    Formfehler und fehlender Ausschlussgrund: OLG Hamm kippt Vereinsausschluss

    20. Februar 2025
    Darf ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es nicht gegen vereinskritische Äußerungen in einem Online-Forum einschreitet? Nein, sagt das OLG Hamm - und erklärt den Ausschluss auch wegen zahlreicher formeller Fehler für unzulässig.
    weiterlesen

    Finanzgericht Hamburg: Sportvereine müssen Kosten korrekt aufteilen

    20. Februar 2025
    Wie müssen Betriebsausgaben bei gemeinnützigen Vereinen aufgeteilt werden, wenn sowohl der ideelle Bereich als auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betroffen sind? Und kann eine Jugendreise als Zweckbetrieb anerkannt werden? Zu diesen Fragen hat das Finanzgericht Hamburg eine wichtige Entscheidung getroffen.
    weiterlesen

    AG Spandau: Wie wird zur hybriden Mitgliederversammlung eingeladen?

    17. Januar 2025
    Seit der Corona-Pandemie sind virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen keine Seltenheit mehr. Die Möglichkeit hierzu ist mittlerweile auch im Gesetz verankert. Doch welche Anforderungen werden an die Einladung zu einer hybriden Mitgliederversammlung gestellt, wenn die Satzung hierzu keine Angaben macht?
    weiterlesen