Der nicht eingetragene Verein 

Vereine können in das Vereinsregister eingetragen werden – zwingend ist das aber nicht. Die Eintragung ist ausschlaggebend für die Rechtsfähigkeit eines Vereins, denn nur dadurch kann sie offenbart werden. Sinnvoll ist eine Eintragung immer dann, wenn ein gewisses finanzielles Risiko besteht, da bei einem nicht eingetragenen Verein die Haftung anders ausfällt als bei einem eingetragenen Verein. Dennoch gibt es einige Konstellationen, in denen (zunächst) auf eine Eintragung verzichtet werden kann. Übrigens: Auch wenn der nicht eingetragene Verein nicht rechtsfähig ist, kann er trotzdem klagen und verklagt werden.  

Gründung eines nicht eingetragenen Vereins 

Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins werden zunächst mindestens zwei volljährige Personen verlangt. Ebenso muss auch hier eine Satzung durch Beschluss beschlossen werden und ein Vorstand gewählt werden. Die Satzung unterliegt im Gegensatz zum e.V. jedoch keinen besonderen Formerfordernissen. Damit man sich jedoch nachträglich noch flexibel für eine Eintragung entscheiden kann, ist es sinnvoll, dass die Satzung des nicht eingetragenen Vereins den Anforderungen einer Eintragung genügt. Ebenso empfehlenswert ist es, dass ein Gründungsprotokoll erstellt wird und der Gründungsprozess, die Vorstandswahl und die Erstellung der Satzung schriftlich festgehalten werden.  

Ein großer Vorteil bei der Gründung eines nicht eingetragenen Vereins ist, dass keine Notar- und Eintragungskosten anfallen, was nicht nur eine finanzielle Erleichterung ist, sondern auch den Gründungsprozess erheblich beschleunigt.  

Achtung: Zwar wird der nicht eingetragene Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, aber er muss beim Finanzamt durch den Vorstand angemeldet werden, damit er eine Steuernummer erhalten kann. Dies hat den Hintergrund, dass ein nicht eingetragener Verein Mitgliedsbeiträge erhält und natürlich auch einige Kosten anfallen können.  

Wer haftet beim nicht eingetragenen Verein? 

Ein wichtiger Punkt beim nicht eingetragenen Verein ist die Haftungsfrage: Da es sich beim nicht eingetragenen Verein gerade nicht um eine rechtsfähige juristische Person handelt, haften hier die Mitglieder gemeinsam und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das geht natürlich mit einem gewissen Risiko einher. Je größer der Verein und je aufwändiger die Finanzierung wird, desto unangenehmer kann eine Haftung der Mitglieder ausfallen. Allerdings kann in der Satzung eine andere Haftungsregelung beschlossen werden.  

Für wen eignet sich ein nicht eingetragener Verein?  

Nicht eingetragene sind in den folgenden Fällen vorteilhaft:  

  • Wenn kleine Interessengruppen einen geringen Mitgliederbestand beibehalten möchten  
  • Wenn der bürokratische Aufwand zeitlich verschoben werden soll 
  • Wenn eine längerfristige Zusammenarbeit noch nicht absehbar ist 

Selbst wenn man sich zunächst für einen nicht eingetragenen Verein entscheidet, steht es einem weiterhin offen, nachträglich den Verein eintragen zu lassen.  

Gemeinnützigkeit eines nicht eingetragenen Vereins – Ist das möglich? 

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist nicht an eine Rechtsfähigkeit geknüpft: Demnach kann auch ein nicht eingetragener Verein gemeinnützig sein. Hierfür muss er sich die Gemeinnützigkeit vom jeweils zuständigen Finanzamt anerkennen lassen. Dazu muss ein Satzungsentwurf beim Finanzamt eingereicht werden und der Vorstand muss den Verein beim Finanzamt anmelden.  

Wenn die Gemeinnützigkeit des nicht eingetragenen Vereins anerkannt wurde, kann er auch Spenden erhalten und Zuwendungsbestätigungen ausstellen. 

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

Essenheimer Straße 125b
55128 Mainz
kanzlei@vielwerth-junginger.de +49 6131 88888 99

Wie können wir dir helfen?

Wir freuen uns über deine Nachricht und antworten normalerweise innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt kostenlosen Kennenlern-Termin buchen
oder





    Weitere Artikel

    Gemeinnützige Rechtsformen: Welche sollte ich wählen?

    Verein, gGmbH oder doch lieber eine Stiftung? Wer eine gemeinnützige Organisation gründen will, muss sich für eine von vielen Rechtsformen entscheiden. Welche unterschiedlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Rechtsformen mit sich bringen, erfahren Sie hier.
    weiterlesen

    Vereinsrecht: Beratung für Vereine & Verbände

    In Deutschland gibt es rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist vor allem für ehrenamtliche Projekte beliebt, da sie relativ unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. Doch nicht für jeden guten Zweck ist der Verein die beste Rechtsform.
    weiterlesen
    Vorstand und Vorstandswahl

    Vorstand und Vorstandswahl 

    Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ eines Vereins und gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Wahrnehmung der Aufgaben und die Verantwortlichkeiten, sowie die Wahl des Vorstandes sind von zentraler Bedeutung für die Funktionalität eines Vereins.   Zusammensetzung des Vorstandes und Meinungsbildung  Die Bestimmung über die Bildung eines Vorstandes ist ein verpflichtender Bestandteil einer jeden Vereinssatzung. Vorstandsmitglieder können übrigens […]
    weiterlesen

    Blogartikel zum Thema

    Regeln für die Wahl des Vorstands gelten nicht für dessen Abberufung

    Regeln für die Wahl des Vorstands gelten nicht für dessen Abberufung

    1. Oktober 2022
    Der ehemalige Vorstand eines Vereins klagte gegen seine Abberufung - die Block-Abwahl sei unzulässig, weil auch eine Wahl im Block nicht erlaubt sei. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, befand jetzt das Landgericht Potsdam.
    weiterlesen
    Vier Gründe, warum ein Förderverein für Schulen in freier Trägerschaft sinnvoll ist

    Vier Gründe, warum Schulen in freier Trägerschaft einen Förderverein gründen sollten

    29. August 2022
    Schulen in freier Trägerschaft werden in der Regel von einem gemeinnützigen Verein betrieben. Auf den ersten Blick erscheint es überflüssig, für die Finanzierung einen zusätzlichen Rechtsträger zu gründen. Aus rechtlicher Sicht spricht aber einiges für diese Doppelstruktur.
    weiterlesen