Gemeinnützigkeit – Vorteile und Gründung einer gGmbH

Nicht nur Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften können gemeinnützige oder andere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt möglich. Man spricht dann von einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH).   

Was ist eine gGmbH? 

Die gGmbH ist eine Sonderform der GmbH und kombiniert die Vorteile der GmbH mit der Möglichkeit, gemeinnützige Ziele zu verfolgen. Demnach ist sie eine Kapitalgesellschaft, die den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht und somit steuerbegünstigt ist. Ebenso wie eine „normale“ GmbH muss die gGmbH ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € vorweisen. Sie kann außerdem auch als „Ein-Mann-GmbH“ gegründet werden.  

Welche Anforderungen muss die gGmbH erfüllen? 

Um den Anforderungen der Gemeinnützigkeit zu genügen, muss die gGmbH neben den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für GmbHs folgende steuerliche Anforderungen erfüllen: 

  • Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Gesellschaftszweck 
  • Einhaltung der Vorgaben der AO-Mustersatzung (satzungsmäßige Voraussetzungen) 
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt  

Nur bestimmte Zwecke sind steuerbegünstigt  

Nicht jedes uneigennützige Verhalten ist automatisch als gemeinnützig einzuordnen. Nur die in der Abgabenordnung genannten Zwecke führen zur Steuerbegünstigung. Solche Zwecke sind beispielsweise die Förderung von Wissenschaft und Forschung oder die Förderung von Kunst und Kultur. Eine Aufzählung aller gemeinnützigen Zwecke findet sich in § 52 der Abgabenordnung. 

Daneben kann eine gGmbH auch mildtätige Zwecke verfolgen, wenn sie bedürftigen Menschen direkt hilft. Kirchliche Zwecke verfolgen beispielsweise gGmbHs, die zu einer religiösen Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören. 

Selbstlose Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke 

Der gemeinnützige Zweck muss selbstlos verfolgt werden. Das bedeutet konkret:  

  • Keine Verfolgung von eigenwirtschaftlichen Zwecken 
  • Keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter 
  • Verhältnismäßige Vergütungen (z.B. an Vorstandsmitglieder) 
  • Verwendung des Vermögens für gemeinnützige Zwecke muss auch über das Ende der gemeinnützigen Körperschaft hinaus sichergestellt sein (Vermögensbindung)  
  • Zeitnahe Mittelverwendung, i.d.R. innerhalb von zwei Kalenderjahren  

Von welchen Steuern ist die gGmbH befreit? 

Wie alle gemeinnützigen Körperschaften ist eine gGmbH partiell von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Das bedeutet, dass sie ihre Gewinne nur versteuern muss, wenn diese in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen (siehe hierzu: Die vier Sphären der Gemeinnützigkeit). 

Von der Umsatzsteuer ist die gGmbH aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit nicht generell befreit. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen allerdings nicht der Umsatzsteuer oder sind davon befreit. Außerdem unterliegen viele Tätigkeiten im Bereich der Gemeinnützigkeit dem ermäßigten Steuersatz

Andere Begünstigungen für gGmbHs existieren beispielsweise bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.  

Für wen eignet sich eine gGmbH? 

Eine gGmbH bietet sich für solche Konstellationen an, in denen ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird, dieser aber in einer professionellen, betriebswirtschaftlich ausgerichteten Struktur erreicht werden soll. So werden zum Beispiel Museen, Kindergärten oder Krankenhäuser häufig als gGmbH betrieben. .  

Welche Vorteile hat eine gGmbH gegenüber einem Verein? 

Eine gGmbH ist gegenüber einem Verein vorteilhaft, wenn die Entscheidungen von einer oder wenigen Personen getroffen werden sollen. Anders als bei einem Verein, der von mindestens sieben Mitgliedern gegründet und durch die Mitgliederversammlung kontrolliert wird, kann eine gGmbH auch als 100-Prozent-Tochtergesellschaft eines Alleingesellschafters oder eines anderen Rechtsträgers (Muttergesellschaft) eingesetzt werden. Dadurch lassen sich interne Konflikte und das Risiko einer „feindlichen Übernahme“ minimieren

Welche Nachteile hat eine gGmbH gegenüber einem Verein? 

Die Gründung einer gGmbH hat allerdings im Vergleich zu einem Verein auch Nachteile:  

  • Die Gründung ist teurer, da neben höheren Beratungs-, Notar- und Gerichtskosten auch ein Steuerberater mit einer Eröffnungsbilanz beauftragt werden muss. 
  • Auch im laufenden Betrieb verursacht die gGmbH größeren Aufwand und höhere Kosten, da jedes Jahr ein Jahresabschluss mit Bilanz eingereicht werden muss. 
  • Für einen Gesellschafterwechsel müssen Geschäftsanteile der gGmbH übertragen werden, wozu ein Notartermin und die Eintragung im Handelsregister erforderlich ist. Im Gegensatz dazu können Mitglieder eines Vereins ohne solche Formalitäten ein- und austreten. 

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

Rechtsanwälte Alexander Vielwerth und Linus Junginger

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