Vergütungsvereinbarung
I. Vergütung
Die Gebühr für die rechtliche Vertretung und Beratung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Kanzlei. Sie erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 230,00 Euro je Stunde zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung von angebrochenen Stunden erfolgt minutengenau.
II. Auslagen
Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten) sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und können zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden.
III. Hinweise
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich die gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen können, die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigen kann und sich etwaige Erstattungen bzw. Übernahme von Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme durch Dritte (Streitgegner, Staatskasse, Rechtsschutzversicherer usw.) in der Regel auf die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung beschränken und daher die vereinbarte Vergütung unter Umständen von Dritten nicht oder nicht vollständig übernommen wird. Insbesondere muss die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fall des Obsiegens regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
IV. Anrechnungsausschluss
Eine Anrechnung der vereinbarten Vergütung auf eventuell später entstehende Anwaltsgebühren wird ausgeschlossen.
V. Vorschuss
Die Kanzlei kann vom Mandanten einen angemessenen Vorschuss verlangen.
VI. Fälligkeit
Die Kanzlei wird dem Mandanten über die geleisteten Stunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung monatlich eine Abrechnung vorlegen. Mit Erteilung der Abrechnung werden die jeweils abgerechnete Vergütung und die Auslagen fällig.